Was ist ein Printer’s Proof?
Ein Printer’s Proof (PP) ist ein Druck oder Objekt, welches der Hersteller bzw. Drucker als Belegexemplar für seine Arbeit erhält. Diese Exemplare werden zusätzlich zur eigentlichen Auflage (s. Was ist eine Auflage?) hergestellt und sind grundsätzlich nicht für den Verkauf gedacht. Sie verbleiben im Archiv der Druckerei und können anderen potentiellen Auftraggebern und Künstlern als Arbeitsprobe vorgelegt werden. Es ist allerdings üblich, dass sich der Hersteller bei einem vollständigen Verkauf der Auflage oder auch auf besonderen Wunsch von seinen PPs trennt und diese zum Verkauf freigibt.
Auf den Printer’s Proofs findet sich anstelle der Angabe über die Nummer des Blattes innerhalb der Auflage der Vermerk PP und eventuell eine Nummerierung mit römischen oder arabischen Ziffern. Wie viele PPs es zusätzlich zur Auflage gibt, entscheidet der Künstler. Üblicherweise sind es ein bis zwei Exemplare. In jedem Fall ist die Anzahl von vornherein festgelegt und kann nicht im Nachhinein ergänzt werden.
Auf Druckgrafiken tauchen auch die Bezeichnung AP oder H.C. auf. Die Abkürzung AP steht für Artist’s Proof (s. Was ist ein Artist’s Proof?). H.C. bedeutet „Hors de Commerce“ („außerhalb des Handels“) und steht auf Blättern, die ursprünglich ebenfalls nicht verkauft werden sollten, sondern beispielsweise als Geschenke für Institutionen oder Museen vorgesehen waren.
Glossar der Druckgrafik und Editionen
-
A
-
C
-
D
-
E
-
H
-
I
-
L
-
M
-
O
-
P
-
R
-
S
-
T